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Beratung von Schülern, Eltern und Lehrern

Beratungstätigkeit an einer Schule ist so selbstverständlich wie das Unterrichten, Erziehen und Beurteilen und fließt als solche in die Alltagshandlungen aller Lehrerinnen und Lehrer ein. Sie findet statt in Form von Vorbeugung und als konkrete Konfliktberatung. Sie vernetzt alle am System Schule beteiligten Personenkreise (Eltern, Schüler, Lehrer, Schulleitung, Schulaufsicht, außerschulische Institutionen der Sozialhilfe, Beratung und Psychologie, Betriebe). Dieser Vernetzung gerecht zu werden, ist, in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, Aufgabe der Beratungslehrerin (Frau Epping). Sie koordiniert und moderiert Beratungsbedarfe, berät Eltern, Schüler und Lehrer und hält den Kontakt mit außerschulischen Partnern der Jugendhilfe, sowie Institutionen und Praxen, die mit dem System Schule verbunden sind. Dies beinhaltet:

• Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Schulsozialarbeit (Frau Mertenskötter)

• Individuelle Beratung bei Störungen und Konflikten in der Schule, in der Privatsphäre des Schülers und im Elternhaus

• Zusammenarbeit und Überleitung an Beratungsstellen, -dienste und andere Schulen

• Vorbeugende Maßnahmen gegen Lern- und Leistungsstörungen

• Schullaufbahnberatung

• …

Die jeweiligen Klassenlehrer / innen und die Schulleitung sind häufig die ersten Ansprechpartner für Eltern und Schüler. Bei Bedarf stellt der jeweilige Lehrer / die jeweilige Lehrerin oder der Schulleiter, nach Rücksprache, den Kontakt zur Beratungslehrerin her. Eltern können sich auch direkt durch einen Anruf im Sekretariat (02582/991960) an die Beratungslehrerin wenden.

Beratungsbedarf taucht häufig als Unterrichtsstörung im Schulalltag aller Lehrer/ innen und Schüler/innen auf. Sie gibt es in jeder Altersstufe. Beratungstätigkeit bezüglich Unterricht, Unterrichtsgestaltung und Leistungsmessung findet im kollegialen Gespräch, in der (Fach)Konferenzarbeit, während der Jahrgangsstufenkonferenzen und insbesondere während der Erprobungsstufenkonferenzen statt.

Die konkrete Beratungssituation bespricht der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin mit der Beratungslehrerin. Je nach Wunsch nimmt die Beratungslehrerin dann an dem folgenden Gespräch teil, moderiert es, oder nimmt nicht teil. Während des Beratungsgesprächs werden konkrete Maßnahmen besprochen, deren Einhaltung bei einem zweiten Gespräch, dessen Termin beim Erstgespräch festgelegt wird, überprüft wird. Die Beratungslehrerin gewährleistet eine Dokumentation des Beratungsverlaufs.

Als neutraler Person kommt der Beratungslehrerin als Ansprechpartnerin für Eltern und Schüler eine besondere Bedeutung zu, da die beratende Begleitung unabhängig von der konkreten (Leistungs-) Situation des Schülers stattfinden kann.